Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1 Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Deren Unwirksamkeit für diesen Vertrag erkennt der Auftraggeber an.

Ergänzungen, Nebenabreden, Abweichungen und Änderungen von und zu diesen Vertragsbedingungen werden nur wirksam, wenn beide Vertragspartner diese schriftlich bestätigen.

1.2 Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Lieferungen und Leistungen sowie für deren Abwicklung ist vorrangig dieser Vertrag nebst evtl. Anlagen und danach das Recht des BGB.


§ 2 Gegenstand des Vertrages
2.1 Durch diesen Vertrag überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten sach- und fachgerecht und so durchzuführen, dass der Geschäftsbetrieb des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird.

2.2 Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Projektleiter, welcher für die technische und organisatorische Durchführung dieses Vertrages verantwortlich und Vorgesetzter der von ihm eingesetzten Arbeitnehmer ist.  Die Vertragspartner verpflichten sich, jegliche Art der Abwerbung von Mitarbeitern des anderen während der Vertragsdauer zu unterlassen bzw. nur mit dessen Einverständnis durchzuführen.

2.3 Der Auftragnehmer wird sein Personal im Rahmen des Arbeitsvertrages verpflichten, keine Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Datenträger des Auftrags des Auftragnehmers zu nehmen, bzw. über alle sonst wie zur Kenntnis gelangenden Vorgänge aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Das eingesetzte  Personal wird vom Auftragnehmer darauf hingewiesen, dass es im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Pflichten mit straf- oder zivilrechtlichen Folgen rechnen muss.

Ferner ist dem Personal des Auftragnehmers die Benutzung der Kommunikationsmedien, der Kopiergeräte oder des sonstigen Inventars des Auftraggebers zu privaten Zwecken nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen darf der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die betreffenden Personen nicht mehr einsetzen.


2.4 Der Auftragnehmer stellt – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist alle für die
Leistungserbringung benötigten Maschinen, Geräte und Materialien. Er ist verpflichtet, nur einwandfreie Produkte zu verwenden, die eine Schädigung der zu bearbeitenden Objekte ausschließen.

2.5 Dem Auftragnehmer oder dessen Vertreter ist während der üblichen Geschäftsstunden bzw.  Betriebszeiten der Zutritt zu den Arbeitsobjekten zu gestatten. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf Anfrage jede notwendige Auskunft über die zu bearbeiten Objekte erteilen und  - wenn erforderlich – alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber stellt Umkleideräume, sanitäre Anlagen für das Personal und verschließbare Abstellräume für Maschinen, Geräte und Materialien des Auftragnehmers unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das Personal des Auftragnehmers hat auf sparsamen Verbrauch zu achten.

2.6 Vom Auftragnehmer sind die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft und die Hausordnung bzw. Betriebsordnung des Auftraggebers einzuhalten.

2.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Auftragsausführung einen Nachtunternehmer zu beauftragen. In diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, als wenn er den Auftrag selbst ausführen würde. Für den Fall dass der Nachunternehmer ein Unternehmen der Piepenbrock Dienstleistungsgruppe ist, kann dieser seine Rechnung direkt an den Auftraggeber stellen


§ 3 Zahlungsbestimmungen
3.1.1 Das vom Auftraggeber zu zahlende Entgelt umfasst ausschließlich die Arbeiten, die im Leistungsverzeichnis bzw. in der Leistungsbeschreibung angeführt sind.

Die Rechnungslegung erfolgt bei Dauerverträgen mit wiederkehrenden Leistungen monatlich; bei Einmalleistungen nach Abnahme (Abschlagsrechnungen sind zulässig)
Das Zahlungsziel beträgt 15 Tage und wird auf der jeweiligen Rechnung mit einem bestimmten Kalendertag verbindlich angewiesen.

3.2 Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, sie gelten nicht als  Barzahlung. Deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage und für Protest. Sämtliche Kosten und Spesen, insbesondere Diskontspesen, trägt der Auftraggeber

3.3 Zahlungen sind ausschließlich unmittelbar auf die in der Rechnung des Auftragnehmers angegebenen Bankkonten zu leisten. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen oder sonstigen Verfügungen berechtigt.

3.4 Gegen die Forderung des Auftragnehmers ist eine Aufrechnung bzw. die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur mit einer unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers möglich.


§ 4 Preisgleitklausel 
Das Entgelt entspricht dem Stand der jeweiligen gesetzlichen und tariflichen Lohn- und Lohnnebenkosten sowie der Materialkosten zzt. des Vertragsabschlusses. Tarifliche, gesetzliche oder sonstige Änderungen werden bei Inkrafttreten unmittelbar und in voller Höhe auf die vereinbarten Entgelte umgelegt.


§ 5 Fristen / Termine

5.1 Kann der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen nachweislich wegen Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, oder Aussperrung oder aus sonstigen, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht termingerecht erbringen, so ist ein angemessener Termin zwischen den Vertragspartner zu vereinbaren.

5.2 Nur bei Nichteinhaltung von schriftlich vereinbarten Terminen aus anderen als den vorgenannten Gründen, ist der Auftraggeber berechtigt, einen ihm nachweislich durch Verzug entstandenen Schaden bis zum Betrag von höchstens einem durchschnittlichen Monats-rechnungswert bei wiederkehrenden Leistungen (Dauervertrag) und bis zu 15% vom Vertragswert bei Einmalleistungen geltend zu machen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten vorliegt. Dies gilt auch, wenn die Leistung tatsächlich oder durch Fristablauf unmöglich wird oder mangelhaft ist.


Zurück


  E-Mail:  Passwort: Passwort vergessen?